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Statuten

I. Name und Sitz

Art. 1

Unter dem Namen „alpsteinbike“ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB.

Der Sitz und das Rechtsdomizil des Vereins „alpsteinbike“ befinden sich am Wohnort des Präsidenten.

II. Ziel und Zweck

Art. 2

Der Verein „alpsteinbike“ organisiert den Breitensport Bike Event rund um den Alpstein, „alpsteinbike.ch“. Der Verein „alpsteinbike“ ist politisch und konfessionell neutral.

III. Mitgliedschaft

Art. 3

Der Verein besteht aus:

a) Vorstand
b) Mitglieder

Art. 4

Mitglieder des Vereins „alpsteinbike“ können natürliche Personen ab dem 16. Lebensjahr und juristische Personen werden, welche Ziel und Zweck des Vereins anerkennen und fördern. Über eine Aufnahme entscheidet der Vorstand mit Zweidrittel-Mehrheit.

Art. 5

Die Mitgliedschaft endet durch:

a) Austritt
b) Ausschluss
c) Tod

Der Austritt muss schriftlich erklärt werden. Er kann auf Ende eines Vereinsjahres erfolgen. Der Ausschluss kann vom Vorstand mit Zweidrittel-Mehrheit gegen jedes Mitglied ausgesprochen werden, welches sich eines unehrenhaften Verhaltens schuldig macht oder welches die Interessen des Vereins schädigt. Der Beschluss des Ausschlusses erfolgt in der Regel nach Anhörung des Mitgliedes. Der Beschluss wird diesem schriftlich mitgeteilt und gilt sofort. Eine Rekursmöglichkeit an der Mitgliederversammlung besteht nicht.

IV Jahresbeitrag

Art. 6

Der Jahresbeitrag beträgt CHF 50.00. Der Jahresbeitrag wird alljährlich von der Versammlung festgelegt. Der Jahresbeitrag wird in den ersten drei Monaten des Vereinsjahres in Rechnung gestellt und muss innert 30 Tagen bezahlt werden. Der Vorstand bezahlt keinen Jahresbeitrag. Die ehrenamtliche Arbeit ist der Beitrag an den Verein.

V Organe

Art. 7

Die Organe des Vereins „alpsteinbike“ sind:

A) Generalversammlung
B) Vorstand
C) Geschäftsstelle
D) Revisionsstelle

Art. 8

A) Generalversammlung (GV)

Die Generalversammlung ist das oberste Organ und findet alljährlich innerhalb der ersten sechs Monate des Jahres statt. Die Einladung zur Generalversammlung erfolgt unter Einhaltung einer Frist von mindestens 20 Tagen schriftlich durch den Vorstand unter Angabe der Traktanden. Anträge zuhanden der Generalversammlung sind spätestens 14 Tage im Voraus schriftlich an den Präsidenten zu richten.

Art. 9

Aufgabe und Befugnisse der Generalversammlung (GV):

- Genehmigung des Protokolls der letzten GV
- Genehmigung der Jahresberichte
- Genehmigung der Jahresrechnung
- Entlastung des Kassiers / des Vorstandes
- Genehmigung des Budgets
- Festsetzung der Mitgliederbeiträgen
- Wahl des Präsidenten
- Wahl des Vorstandes
- Wahl der Revisionsstelle
- Beschlussfassung über Anträge des Vorstandes
- Entscheid über Rekurs gegen Verfügungen des Vorstandes
- Ernennung von Ehrenmitgliedern
- Revision der Statuten
- Auflösung des Vereins

Art. 10

Eine ausserordentliche Versammlung ist auf Beschluss des Vorstandes, auf Antrag von mindestens einem Fünftel der Mitglieder oder auf Antrag der Revisionsstelle einzuberufen. Die Einladung hat zehn Tage vor der Versammlung unter Angabe der Traktanden zu erfolgen.

Art. 11

B) Vorstand
Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:

a) Präsidium
b) Vizepräsidium
c) Sekretariat
d) Finanzen
e) Checkpoint-Verantwortliche (je 1 Person jedes checkpoints/CP)

Der Vorstand besteht aus minimum fünf und maximum neun Mitgliedern und konstituiert sich selbst. Die Mitglieder werden auf eine Amtsdauer von einem Jahr gewählt. Die Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern ist möglich. Der Vizepräsident wird aus dem Vorstand gewählt. Dem Vorstand stehen grundsätzlich alle Befugnisse zu, welche nicht ausdrücklich der Generalversammlung vorbehalten sind. Es sind dies insbesondere:

a) Vorbereitung und Durchführung der ordentlichen und ausserordentlichen Generalversammlung
b) Ausarbeiten von Statuten, Anträgen und Reglementen
c) Organisation von alpsteinbike.ch
d) Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern

Art. 12

Der Vorstand ist mit der Hälfte des Vorstandes beschlussfähig. Stichentscheid durch Präsidium / Vizepräsidium.

Art. 13

Der Vorstand vertritt den Verein nach Aussen. Er zeichnet durch die Unterschrift des Inhabers des Präsidiums und eines weiteren Vorstandsmitgliedes.

Art. 14

Aufgaben des Vorstandes

Präsident
Steht dem Verein und dem Vorstand vor, leitet die GV und die Vorstandssitzungen. Er ist Empfänger der allgemeinen Korrespondenz und leitet diese nach deren Durchsicht an die entsprechenden Stellen weiter. Der Präsident ist für amtliche Dinge besorgt. Legt an der GV einen schriftlichen Jahresbericht vor. Zusammen mit dem Vorsteher Finanzen ist er für das Budget verantwortliche.

Vizepräsident
Vertritt den Präsidenten bei dessen Verhinderung.

Sekretariat
Das Sekretariat ist verantwortlich für das Protokoll an den Sitzungen und unterstützt den Präsidenten in seinen Aufgaben. Das Sekretariat ist für die Administration der Anmeldungen für „alpsteinbike.ch“ verantwortlich.

Finanzen Kassier
Verwaltet das Vereinsvermögen und führt die Clubbuchhaltung. Zieht Mitgliederbeiträge ein. Präsentiert an der GV die Jahresrechnung nebst Inventar und Budget für das neue Vereinsjahr.

Checkpoint-Verantwortliche
Sind verantwortlich für die Organisation des „alpsteinbike.ch“ an den einzelnen Checkpoints.

Art. 15

C) Geschäftsstelle

Die Geschäftsstelle setzt sich aus einer oder mehreren Personen des Vorstandes zusammen. Die Geschäftsstelle erhält einen jährlich vom Vorstand zu bestimmenden finanziellen Beitrag für folgende Ausgaben:

- Man-, Womenpower
- Nebenkosten (Mietanteil, Porti, Papier, Drucker etc.)
- Fahrzeugspesen (durch das Jahr und am Anlass)

Art. 16

D) Revisionsstelle

Das Geschäftsjahr fällt mit dem Kalenderjahr zusammen. Auf den 31. Dezember wird die Jahresrechnung abgeschlossen und ein Inventar erstellt. Die Revisionsstelle prüft die Jahresrechnung und erstattet der Generalversammlung schriftlichen Bericht. Sie stellt der Generalversammlung Antrag auf Erteilung oder Verweigerung der Décharge gegenüber Kassier und Vorstand.

Art. 17

Die Generalversammlung bestimmt die Anzahl der Revisoren, mindestens aber einen. Mitglieder des Vorstandes können nicht gleichzeitig Mitglieder der Revisionsstelle sein.

VI

Das Vereinsvermögen

Art. 18

Das Vermögen des Vereins bildet sich namentlich aus Partner- Sponsoringbeiträgen, Einschreibegebühren, Gönnerbeiträgen sowie Veranstaltungserträgen.

Art. 19

Dem Vorstand werden im Rahmen des genehmigten Budgets sämtliche Finanzkompetenzen erteilt. Ausserordentliche, nicht budgetierte Ausgaben bis zum Betrag von CHF 5'000.00 pro Vereinsjahr liegen in der Kompetenz des Vorstandes.

Art. 20

Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.

Art. 21

Die persönliche Haftbarkeit der Mitglieder für die Verbindlichkeiten des Vereins ist über die statuarischen Jahresbeiträge hinaus gemäss Art. 6 dieser Statuten ausgeschlossen.

VII

Wahlen, Abstimmung, Statutenänderungen und Auflösung

Art. 22

Abstimmungen und Wahlen werden offen durchgeführt, sofern von der Generalversammlung mit einfachem Mehr nicht ein schriftliches Verfahren verlangt wird. Bei allen Abstimmungen und Wahlen, ausser bei Auflösung des Vereins oder Statutenänderungen, entscheidet das einfache Mehr.

Art. 23

Eine Statutenänderung sowie eine Auflösung sind nur mit der Zustimmung von mindestens zwei Drittel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder möglich.

Art. 24

Im Falle einer Auflösung des Vereins wird der Liquidationserlös einem Nachfolgeverein oder einer gemeinnützigen Organisation überwiesen. Darüber entscheidet der Vorstand.

VIII Allgemeines

Art. 25

Personenversicherung

Der Verein kann weder für die durch Unfall entstehenden, noch für die durch die Unfallversicherten nicht gedeckten Kosten und auch nicht für Lohn- und Verdienstausfall haftbar gemacht werden.

Haftpflichtversicherung

Der Verein schliesst eine Haftpflichtversicherung mit einer Haftung in zeitgemässem Rahmen ab.

Art. 26

Nicht vorgesehene Fälle

Über alle in den Statuten nicht vorgesehenen Fälle entscheidet der Vorstand.

IX Inkrafttreten

Die Statuten wurden an der Gründungsversammlung des Vereins „alpsteinbike“ genehmigt.

Die Statuten in der vorliegenden Form wurden an der ordentlichen Sitzung vom 24. Februar 2011 revidiert und genehmigt.

 

Wildhaus, den 27. Februar 2011

Der Präsident:

Peter Mäder

Der Vizepräsident:

Philipp Schuchter

 

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